Auf dieser Seite werden Fragen und Antworten veröffentlicht, die für alle Teilnehmenden relevant sind. Ihre Frage ist nicht beantwortet? Stellen Sie uns Ihre Frage über das Kontaktformular im unteren Bereich der Seite.
FRAGE 1: Das einzureichende Projekt ist noch in der Planungsphase, die Bauzeit beginnt erst im Sommer 2024. Ist damit die Voraussetzung eines abgeschlossenen Projektes erfüllt?
ANTWORT: Die einzureichenden Konzepte und Projekte sollten bereits im Raum sichtbar (und damit anschaulich darstellbar) und umgesetzt sein.
FRAGE 2: Können Projekte eingereicht werden, die mit einer externen Förderung umgesetzt worden sind?
ANTWORT: Die Einbindung in ein Forschungsvorhaben oder die externe Förderung sind keine Ausschlussgründe. Sie haben im Teilnahmeformular die Möglichkeit nähere Angaben hierzu zu treffen.
FRAGE 3: Welche Darstellung soll für die „Visitenkarten“ auf der Projektkarte gewählt werden?
ANTWORT: Für die Darstellung auf der Projektkarte eignet sich ein aussagekräftiges Foto Ihres Projekts. Diese „Visitenkarte“ ist ein Kurzüberblick über Projekttitel und Lage Ihrer Einreichung.
FRAGE 4: Kann sich ein Projekt bewerben, welches bereits begonnen worden ist und bisher nur zum Teil realisiert worden ist?
ANTWORT: Projekte, die sich in der laufenden Umsetzung befinden, in denen Teilbereiche bereits realisiert und anschaulich darstellbar sind, können eingereicht werden. Projekte müssen für die Einreichung nicht vollständig abgeschlossen sein.
FRAGE 5: Kann eine städtische Entwicklungsgesellschaft ebenfalls ein Projekt einreichen oder muss dies zwangsläufig über die Verwaltung erfolgen?
ANTWORT: Eine städtische Entwicklungsgesellschaft kann ein Projekt einreichen, sofern sie auch für die Entwicklung des Stadtgrüns zuständig ist.
FRAGE 6: Können Projekte zur Dach- oder Fassadenbegrünung eingereicht werden?
ANTWORT: Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen können dann eingereicht werden, wenn diese öffentlich zugänglich sind oder einen Mehrwert für die Öffentlichkeit mit sich bringen (Kühlungseffekte für den Öffentlichen Raum z.B. oder eine Begehbarkeit). Reine Privatdächer oder Fassadenbegrünungen von Privatgebäuden sind für eine Einreichung nicht zulässig.
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