Auf dieser Seite werden Fragen und Antworten veröffentlicht, die für alle Teilnehmenden relevant sind. Ihre Frage ist nicht beantwortet? Stellen Sie uns Ihre Frage über das Kontaktformular im unteren Bereich der Seite.
FRAGE 1: Das einzureichende Projekt ist noch in der Planungsphase, die Bauzeit beginnt erst im Sommer 2022. Ist damit die Voraussetzung eines abgeschlossenen Projektes erfüllt?
ANTWORT: Die einzureichenden Konzepte und Projekte sollten bereits im Raum sichtbar (und damit anschaulich darstellbar) und umgesetzt sein.
FRAGE 2: Können Projekte eingereicht werden, die mit einer externen Förderung umgesetzt worden sind?
ANTWORT: Die Einbindung in ein Forschungsvorhaben oder die externe Förderung sind keine Ausschlussgründe. Sie haben im Teilnahmeformular in Schritt Nr. 5 die Möglichkeit nähere Angaben hierzu zu treffen.
FRAGE 3: Welche Darstellung soll für die „Visitenkarten“ auf der Projektkarte gewählt werden?
ANTWORT: Für die Darstellung auf der Projektkarte eignet sich ein aussagekräftiges Foto Ihres Projekts. Diese „Visitenkarte“ ist ein Kurzüberblick über Projekttitel und Lage Ihrer Einreichung.
FRAGE 4: Kann sich ein Projekt bewerben, welches nach 2010 begonnen worden ist und bisher nur zum Teil realisiert worden ist?
ANTWORT: Projekte, die sich in der laufenden Umsetzung befinden, wo aber Teilbereiche realisiert und anschaulich darstellbar sind, können eingereicht werden. Projekte müssen für die Einreichung nicht vollständig abgeschlossen sein.
FRAGE 5: Kann eine Fläche, die als Ausgleichsmaßnahme für ein Bauprojekt angelegt wurde aber auf Themen der Klimaanpassung (Biodiversität, Überschwemmungsschutz) eingeht, nominiert werden?
ANTWORT: Jedes Projekt kann eingereicht werden, auch eine Ausgleichsmaßnahme, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind (s. Teilnahmebedingungen). Der Bundespreis Stadtgrün zeichnet innovative Ansätze und besonderes Engagement aus. Je stärker die Bemühungen und Konzepte über die Mindestanforderungen hinausgehen, desto wahrscheinlicher ist eine Nominierung oder Auszeichnung. Beispiele für besondere Bemühungen können eine integrative Gestaltung, spezielle klimaangepasste Pflanzungen oder auch die umfassende Einbindung der Öffentlichkeit in das Projekt sein.
FRAGE 6: Kann eine städtische Entwicklungsgesellschaft ebenfalls ein Projekt einreichen oder muss dies zwangsläufig über die Verwaltung erfolgen?
ANTWORT: Eine städtische Entwicklungsgesellschaft kann ein Projekt einreichen, sofern sie auch für die Entwicklung dieser Grünflächen zuständig ist.
FRAGE 7: Können Projekte zur Dach- oder Fassadenbegrünung eingereicht werden?
ANTWORT: Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen können dann eingereicht werden, wenn diese öffentlich zugänglich sind oder einen Mehrwert für die Öffentlichkeit mit sich bringen (Kühlungseffekte für den Öffentlichen Raum z.B. oder eine Begehbarkeit). Reine Privatdächer oder Fassadenbegrünungen von Privatgebäuden sind für eine Einreichung nicht zulässig.
FRAGE 8: Ist mit der Konzeptdarstellung/Konzeptskizze im Teilnahmeformular eine (textliche) Grundbeschreibung des Projektes auf einer A4-Seite gemeint?
ANTWORT: Im Einreichungsformular unter Schritt 11 sind in erster Linie grafische Darstellungen oder Fotos gefordert. Die Konzeptskizze kann in dem Fall also als eine Grafik sein, die z.B. Prozesse oder Entwurfsideen vereinfacht darstellt. Es sind keine weiteren Texte in diesem Schritt gefragt.
FRAGE 9: In den Ausschreibungsunterlagen zum Wettbewerb heißt es: „Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften, zu denen immer mindestens eine für den öffentlichen Grünraum zuständige Institution einer Kommune gehören muss.“ Bedeutet das, dass nur Grünflächenämter im engeren Sinne berechtigt sind?
ANTWORT: So lange eine Gemeindebeteiligung vorhanden ist (dazu zählen Ämter und Ressorts unterschiedlicher Art), können Projekte eingereicht werden. Zu bemerken ist, dass bei einer Prämierung das Preisgeld an die Kommune ergeht und für das Stadtgrün eingesetzt werden soll.
FRAGE 10: Sollte auch angegeben werden, wenn im Rahmen eines Forschungsprojekts über die einzureichende Anlage berichtet wurde (als ein Best-Practice-Beispiel)?
ANTWORT: Wenn das Projekt nicht im Rahmen eines Forschungsprojektes initiiert oder gefördert wurde, bedarf es keiner weiteren Eintragung. Es kann aber im Beschreibungstext erwähnt werden.
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