Ziele des Bundespreises Stadtgrün 2024: Bewegung und Gesundheit
Mit Stadtgrün Bewegung fördern
Für das Jahr 2024 rückte der Bundespreis die Bedeutung des Stadtgrüns für die Förderung von Gesundheit durch Bewegung und Sport in den Mittelpunkt. Den Herausforderungen gut erreichbarer, vernetzter und sozial gerecht verteilter Grün- und Freiräume zu entsprechen, die zugleich aktivierend und gesundheitsfördernd gestaltet sind, ist ein zentraler Baustein der Handlungsempfehlungen des „Weißbuch Stadtgrün“ aus dem Jahr 2017.
Die Bewerbungsfrist ist beendet.
Das diesjährige Ziel des Bundespreises Stadtgrün war es zu zeigen, wie Kommunen ihr Stadtgrün einsetzen können, um Bewohnerinnen und Bewohner zu mehr Bewegung anzuregen und die gesundheitlichen Auswirkungen des zunehmenden Bewegungsmangels zu reduzieren. Der Fokus des Bundespreises 2024 lag auf bewegungsfördernden und zugleich multitalentierten Freiräumen, die öffentlich zugänglich sind. Die Räume sollten unterschiedlichen Ansprüchen wie Naherholung, sozialer Begegnung, Sport, Spiel- und Freizeitnutzung sowie klimatischen und ökologischen Funktionen gerecht werden und möglichst viele Bevölkerungsgruppen ansprechen und integrieren.
Der Preis wurde auf Projekte in zwei Kategorien ausgerichtet:
- Gebaute Projekte
- Programme und Aktionen
Es konnten baulich realisierte Projekte der Grün- und Freiraumgestaltung (Grünanlagen, Plätze etc. und deren Ausstattung) sowie auch Programme und Aktionen, die zur Belebung und Qualifizierung der Räume beitragen, eingereicht werden.
Die Projekte sollten Lösungen aufzeigen, wie das Wohn- und Arbeitsumfeld der Stadtbevölkerung durch eine grün-blaue Freiraumgestaltung oder aktivierende Aktionen den Bewegungsbedarfen der Menschen im Alltag besser gerecht wird. Dabei wurden räumliche Aspekte wie die Vernetzung von Grünräumen, die Stärkung benachteiligter Stadtquartiere, die Schaffung barrierefreier, sicherer Räume und eine fußläufige Erreichbarkeit berücksichtigt. Gesucht wurden zudem gute Ideen zur Lösung sich widersprechender Nutzungsanforderungen, wie bei Konflikten zwischen Stadtnaturschutz und Freizeitnutzungen oder den verschiedenen Ansprüchen unterschiedlicher Altersgruppen.
Die Projekte konnten beispielsweise folgende Ziele und inhaltliche Schwerpunkte verfolgen:
- Verbesserte Vernetzung des Freiraumsystems
- (neue) Verbindungsrouten für aktive Mobilität sowie der Ausbau von Rad- und Fußwegen
- Verbesserte Erreichbarkeit von bewegungsfördernden Grünräumen
- Bewegungsfördernde multifunktionale Gestaltung von Grün- und Freiräumen
- Gut erreichbare soziale Treffpunkte mit Bewegungsangeboten wie z. B. „Green Gym“, begrünte Quartiers(sport)plätze
- Vielgestaltige, bewegungssensitive Spielräume für Kinder und Jugendliche in Grünanlagen
- Wilde Orte: zugängliche Brachflächen für Sport, Spiel, Bewegung und als bewegungsfördernde Treffpunkte
- Kühle Orte: kühle, schattige Orte für Aufenthalt und Bewegung während Hitzeperioden, Quartiers-Oasen und Treffpunkte
- Grüne Straßen als Räume für Aufenthalt, Bewegungsspiel und Streetsport
- Ökologisch verträgliche Zugänge zu Wasserflächen für Sport und Bewegung in und auf dem Wasser (Schwimmen, Paddeln, SUP etc.)
- Räumliche Lösungen und Programme zur Nutzungslenkung von Bewegung (z. B. zum Schutz von Biotopen oder Uferkanten)
- Ausstattung der Räume mit bewegungsfördernden Elementen, sichere Orte für mehr Bewegung (Spazieren und Laufen im Park u.a.m.)
- Sport- und Bewegungsprogramme für öffentliche Grün- und Freiräume
Wer konnte teilnehmen?
Der Bundespreis Stadtgrün richtete sich an alle Städte und Gemeinden aller Gemeindegrößenklassen ab 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Deutschland sowie Städte- und Gemeindekooperationen mit einem verbindenden Projekt. Teilnahmeberechtigt waren Bewerbergemeinschaften, zu denen immer mindestens eine für den öffentlichen Grünraum zuständige Institution einer Kommune gehören muss. Die Federführung der Einreichung übernahm die einreichende Institution oder Behörde der Kommune. Planungsbüros, Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Vereine, Verbände, Hochschulen und Forschungseinrichtungen etc. konnten sich in Kooperation mit ihren Kommunen beteiligen.
Der Wettbewerb zeichnet nicht Personen, sondern Projekte aus.
Ein Projekt konnte nur einmal eingereicht werden. Die Anzahl der Einreichungen pro teilnehmende Kommune war nicht begrenzt. Jurymitglieder, die an eingereichten Projekten beteiligt waren, mussten sich bei der Abstimmung enthalten.
Welche Projekte konnten eingereicht werden?
Die Wettbewerbsbeiträge sollten vorbildliche und innovative Lösungen zur Bewegungsförderung in Grün- und Freiräumen anbieten und zugleich deren Funktionsvielfalt fördern (Klimaanpassung, Naturschutz, soziale Begegnung). Zudem sollten sie konstruktive Lösungen bei Nutzungskonkurrenzen aufzeigen.
Der Wettbewerb zeichnete realisierte Projekte der letzten zehn Jahre aus. Realisiert bedeutet, dass das Projekt oder die Aktion eine sichtbare und spürbare Wirkung zeigt, zum Beispiel durch eine abgeschlossene Baumaßnahme, eine durchgeführte Aktion oder Intervention im Raum, eine durchgeführte Erschließungsmaßnahme oder auch ein Experiment (z. B. in einem Reallabor), das im Raum sichtbar und erlebbar ist. Erforderlich war, dass das Projekt öffentlich zugänglich und nutzbar ist und es einen Mehrwert für das Gemeinwohl und die Öffentlichkeit bietet.
Vorbildliche Projekte konnten alle Freiraumtypen und Maßstäbe umfassen: zum Beispiel Plätze, Straßenräume, Parks, Stadtwälder, Flussräume, Wasserflächen, hybride Räume, Dächer, Freiraumsysteme, öffentliche Grünzüge und -achsen, Kleingartenanlagen, Brachflächen und Baulücken, gemeindeübergreifende Landschaftszüge und periphere Landschaftsräume sowie einzelne Stadtgrün- oder Landschaftselemente.
Gemeinde- und länderübergreifende Projekte waren erwünscht. Die federführend einreichende Kommune musste in Deutschland liegen. Größe und finanzieller Umfang der Projekte waren keine Beurteilungskriterien. Es swaren auch kleine Projekte und Maßnahmen zur Bewerbung aufgerufen. Im Vordergrund standen Ideenreichtum, Breitenwirkung und Strahlkraft des Beitrags zur Bewegungsförderung.
Beurteilungskriterien
Bei der Beurteilung der Projekteinreichungen waren folgende Kriterien ausschlaggebend:
- Vorbildlichkeit des Beitrags zur Bewegungsförderung und des Sports im öffentlichen Raum durch Stadtgrün (als Beitrag zur Gesundheitsförderung)
- Mehrwert für das Gemeinwohl und/oder die Lebensqualität
- Multicodierung und vielfältige Nutzbarkeit für möglichst viele Bevölkerungsgruppen (integrativer Ansatz)
- Gute Erreichbarkeit, Vernetzung und sozial gerechte Verteilung der Freiräume
- Qualität der Gestaltung
- Qualität des Planungs- und Umsetzungsprozesses, Zusammenarbeit von Akteurinnen und Akteuren
Preise
Der Bundespreis Stadtgrün ist mit einem Preisgeld von insgesamt bis zu 100.000 Euro (brutto) dotiert, vorbehaltlich der im Bundeshaushalt 2024 zur Verfügung stehenden Mittel. Die Preise wurden anteilig vergeben. Die Jury entschied über die Verteilung der Preise und Anerkennungen. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.
In der Wettbewerbsrunde 2024 wurden vier Preise und sechs Anerkennungen vergeben. Die Preise sind mit je 15.000 Euro, die Anerkennungen mit je 6.000 Euro dotiert.
Das Preisgeld geht an die federführende Kommune. Das Preisgeld soll von dem einreichenden Ressort für die weitere Förderung und Qualifizierung des Stadtgrüns eingesetzt werden.
Alle Projekte, die für den Bundespreis Stadtgrün nominiert bzw. ausgezeichnet wurden, dürfen mit dem Slogan „Nominiert für den Bundespreis Stadtgrün 2024“ bzw. „Anerkennung beim Bundespreis Stadtgrün 2024“ bzw. „Preisträger des Bundespreises Stadtgrün 2024“ werben und hierfür das Logo des Bundespreises verwenden.
Jury
Die unabhängige Jury hat am 16. April 2024 in Berlin getagt und über die Vergabe der Preise und Anerkennungen entschieden. Die Jury war mit anerkannten Expertinnen und Experten aus den Bereichen Garten und Landschaftsarchitektur, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Städtetags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds und des Deutschen Landkreistags sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und verschiedenen Forschungseinrichtungen besetzt. Die Jury vergab vier Preise und sechs Anerkennungen.
Elisabeth Kaiser, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Juryvorsitz)
Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (stellv. Juryvorsitz)
Lara Möller, Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
Nadine Schartz, Deutscher Landkreistag
Inga Melchior, Deutscher Städtetag
Timo Herrmann, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V.
Christoph Schonhoff, Bundesarchitektenkammer e.V.
Celina Segsa, Vertreterin der Urbanen Liga des BMWSB
Prof. Dr. phil. Robin Kähler, Internationale Vereinigung für Sportstätten und Freizeiteinrichtungen (IAKS)
Dr. Carlo Becker, bgmr Landschaftsarchitekten
Prof. Dr.-Ing. Henrik Schultz, Hochschule Osnabrück
Gabriele Pütz, gruppe F Landschaftsarchitekten
Prof. Dr.-Ing. Lisa Babette Diedrich, Swedish University of Agricultural Sciences | SLU
Das Juryprotokoll finden Sie hier zum Download: Juryprotokoll Bundespreis Stadtgrün 2024
Termine
Veröffentlichung der Auslobung
November 2023
Ende der Einreichungsfrist
19. Februar 2024, 18 Uhr
Jurysitzung
16. April 2024
Preisverleihung und Zukunftsarena
18. September 2024 im Rahmen des 17. Bundeskongresses Nationale Stadtentwicklungspolitik in Heidelberg
Auslober
Auslober des Bundespreises Stadtgrün ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) setzt den Wettbewerb um und begleitet ihn fachlich.
Wettbewerbsbüro
Die steg Hamburg mbH betreut das Wettbewerbsverfahren in Zusammenarbeit mit arge studio urbane landschaften-b konzeptionell und organisatorisch.
Ansprechpartnerinnen: Simona Weisleder, Linda Lichtenstein
steg Hamburg mbH
Schulterblatt 26 – 36
20357 Hamburg
Tel. 040 43 13 93 24
bundespreis-stadtgruen@steg-hamburg.de
Rückfragen
Die Teilnehmenden können ihre Fragen zum laufenden Wettbewerbsverfahren, zur Webseite und zur Einreichung ausschließlich über das Kontaktformular auf der Webseite www.bundespreis-stadtgruen.de an das Wettbewerbsbüro stellen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der Webseite unter FAQ und sind öffentlich einsehbar.