Teilnahmebedingungen des Bundespreises 2024

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Ziele des Bundespreises Stadtgrün 2024: Bewegung und Gesundheit

Mit Stadtgrün Bewegung fördern

Für das Jahr 2024 rückt der Bundespreis die Bedeutung des Stadtgrüns für die Förderung von Gesundheit durch Bewegung und Sport in den Mittelpunkt. Den Herausforderungen gut erreichbarer, vernetzter und sozial gerecht verteilter Grün- und Freiräume zu entsprechen, die zugleich aktivierend und gesundheitsfördernd gestaltet sind, ist ein zentraler Baustein der Handlungsempfehlungen des „Weißbuch Stadtgrün“ aus dem Jahr 2017.

Ziele und inhaltliche Schwerpunkte des Bundespreises Stadtgrün 2024

Das diesjährige Ziel des Bundespreises Stadtgrün ist es zu zeigen, wie Kommunen ihr Stadtgrün einsetzen können, um Bewohnerinnen und Bewohner zu mehr Bewegung anzuregen und die gesundheitlichen Auswirkungen des zunehmenden Bewegungsmangels zu reduzieren. Der Fokus des Bundespreises 2024 liegt auf bewegungsfördernden und zugleich multitalentierten Freiräumen, die öffentlich zugänglich sind. Die Räume sollen unterschiedlichen Ansprüchen wie Naherholung, sozialer Begegnung, Sport, Spiel- und Freizeitnutzung sowie klimatischen und ökologischen Funktionen gerecht werden und möglichst viele Bevölkerungsgruppen ansprechen und integrieren.

Der Preis ist auf Projekte in zwei Kategorien ausgerichtet:

  • Gebaute Projekte
  • Programme und Aktionen

Zum einen können baulich realisierte Projekte der Grün- und Freiraumgestaltung (Grünanlagen, Plätze etc. und deren Ausstattung) eingereicht werden. Darüber hinaus sind auch Programme und Aktionen, die zur Belebung und Qualifizierung der Räume beitragen, erwünscht.

Die Projekte sollen Lösungen aufzeigen, wie das Wohn- und Arbeitsumfeld der Stadtbevölkerung durch eine grün-blaue Freiraumgestaltung oder aktivierende Aktionen den Bewegungsbedarfen der Menschen im Alltag besser gerecht wird. Dabei sind räumliche Aspekte wie die Vernetzung von Grünräumen, die Stärkung benachteiligter Stadtquartiere, die Schaffung barrierefreier, sicherer Räume und eine fußläufige Erreichbarkeit zu berücksichtigen. Gesucht werden zudem gute Ideen zur Lösung sich widersprechender Nutzungsanforderungen, wie bei Konflikten zwischen Stadtnaturschutz und Freizeitnutzungen oder den verschiedenen Ansprüchen unterschiedlicher Altersgruppen.

Die Projekte können beispielsweise folgende Ziele und inhaltliche Schwerpunkte verfolgen:

  • Verbesserte Vernetzung des Freiraumsystems
  • (neue) Verbindungsrouten für aktive Mobilität sowie der Ausbau von Rad- und Fußwegen
  • Verbesserte Erreichbarkeit von bewegungsfördernden Grünräumen
  • Bewegungsfördernde multifunktionale Gestaltung von Grün- und Freiräumen
  • Gut erreichbare soziale Treffpunkte mit Bewegungsangeboten wie z. B. „Green Gym“, begrünte Quartiers(sport)plätze
  • Vielgestaltige, bewegungssensitive Spielräume für Kinder und Jugendliche in Grünanlagen
  • Wilde Orte: zugängliche Brachflächen für Sport, Spiel, Bewegung und als bewegungsfördernde Treffpunkte
  • Kühle Orte: kühle, schattige Orte für Aufenthalt und Bewegung während Hitzeperioden, Quartiers-Oasen und Treffpunkte
  • Grüne Straßen als Räume für Aufenthalt, Bewegungsspiel und Streetsport
  • Ökologisch verträgliche Zugänge zu Wasserflächen für Sport und Bewegung in und auf dem Wasser (Schwimmen, Paddeln, SUP etc.)
  • Räumliche Lösungen und Programme zur Nutzungslenkung von Bewegung (z. B. zum Schutz von Biotopen oder Uferkanten)
  • Ausstattung der Räume mit bewegungsfördernden Elementen, sichere Orte für mehr Bewegung (Spazieren und Laufen im Park u.a.m.)
  • Sport- und Bewegungsprogramme für öffentliche Grün- und Freiräume

Wer kann teilnehmen?

Der Bundespreis Stadtgrün richtet sich an alle Städte und Gemeinden aller Gemeindegrößenklassen ab 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Deutschland sowie Städte- und Gemeindekooperationen mit einem verbindenden Projekt. Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften, zu denen immer mindestens eine für den öffentlichen Grünraum zuständige Institution einer Kommune gehören muss. Die Federführung der Einreichung übernimmt die einreichende Institution oder Behörde der Kommune. Planungsbüros, Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Vereine, Verbände, Hochschulen und Forschungseinrichtungen etc. können sich in Kooperation mit ihren Kommunen beteiligen. Gemeinde- und länderübergreifende Projekte sind erwünscht. Die federführend einreichende Kommune muss in Deutschland liegen.

Der Wettbewerb zeichnet nicht Personen, sondern Projekte aus.

Ein Projekt kann nur einmal eingereicht werden. Die Anzahl der Einreichungen pro teilnehmende Kommune ist nicht begrenzt. Eine Bewerbung ist trotz vorangegangener Bewerbungen und ggf. Prämierungen in anderen Ausschreibungen zulässig. Diese sind mit der Bewerbung kenntlich zu machen.
Jurymitglieder, die an eingereichten Projekten beteiligt waren, müssen sich bei der Abstimmung enthalten.

Welche Projekte können eingereicht werden?

Der Wettbewerb zeichnet realisierte Projekte der letzten zehn Jahre aus. Realisiert bedeutet, dass das Projekt oder die Aktion eine sichtbare und spürbare Wirkung zeigt, zum Beispiel durch eine abgeschlossene Baumaßnahme, eine durchgeführte Aktion oder Intervention im Raum, eine durchgeführte Erschließungsmaßnahme oder auch ein Experiment (z. B. in einem Reallabor), das im Raum sichtbar und erlebbar ist. Erforderlich ist, dass das Projekt öffentlich zugänglich und nutzbar ist und es einen Mehrwert für das Gemeinwohl und die Öffentlichkeit bietet.

Die Wettbewerbsbeiträge sollen vorbildliche und innovative Lösungen zur Bewegungsförderung in Grün- und Freiräumen anbieten und zugleich deren Funktionsvielfalt fördern (Klimaanpassung, Naturschutz, soziale Begegnung). Zudem sollen sie konstruktive Lösungen bei Nutzungskonkurrenzen aufzeigen.

Die besondere Qualität und der Vorbildcharakter der Wettbewerbsbeiträge (Projekte, Programme und Aktionen) wird danach beurteilt, inwieweit sie sich durch niedrigschwellige und vielfältige Bewegungsangebote auszeichnen, die einer diversen Gesellschaft und individuellen Bewegungsbedarfen Rechnung tragen. Gleichzeitig werden die gestalterischen Qualitäten und der Mehrwert für die Kommune und ihre Bewohnerinnen und Bewohner betrachtet.

Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit über die fachspezifischen Zuständigkeiten und Grenzen hinaus und in Kooperation mit Bürgerinnen und Bürgern erfordert besonders viel Engagement und Kreativität bei der Planung und Umsetzung. Praxisbeispiele, die in Zusammenarbeit mit Gesundheitseinrichtungen, Akteurinnen und Akteuren des Sports, den Nutzerinnen und Nutzern oder Forschungsinstitutionen entstanden sind, sind sehr willkommen.

Vorbildliche Projekte können alle Freiraumtypen und Maßstäbe umfassen: zum Beispiel Plätze, Straßenräume, Parks, Stadtwälder, Flussräume, Wasserflächen, hybride Räume, Dächer, Freiraumsysteme, öffentliche Grünzüge und -achsen, Kleingartenanlagen, Brachflächen und Baulücken, gemeindeübergreifende Landschaftszüge und periphere Landschaftsräume sowie einzelne Stadtgrün- oder Landschaftselemente.

Größe und finanzieller Umfang der Projekte sind keine Beurteilungskriterien. Es sind auch kleine Projekte und Maßnahmen zur Bewerbung aufgerufen. Im Vordergrund stehen Ideenreichtum, Breitenwirkung und Strahlkraft des Beitrags zur Bewegungsförderung sowie die im folgenden aufgeführten Beurteilungskriterien.

Beurteilungskriterien

Der Preis prämiert Projekte, die mit innovativen Ideen und im Rahmen der Möglichkeiten der jeweiligen Kommune eine Vorbildwirkung für die Bewegungsförderung in Frei- und Grünräumen geschaffen haben. Bei der Beurteilung der Projekteinreichungen sind folgende Kriterien ausschlaggebend:

  • Vorbildlichkeit des Beitrags zur Bewegungsförderung und des Sports im öffentlichen Raum durch Stadtgrün (als Beitrag zur Gesundheitsförderung)
  • Mehrwert für das Gemeinwohl und/oder die Lebensqualität
  • Multicodierung und vielfältige Nutzbarkeit für möglichst viele Bevölkerungsgruppen (integrativer Ansatz)
  • Gute Erreichbarkeit, Vernetzung und sozial gerechte Verteilung der Freiräume
  • Qualität der Gestaltung
  • Qualität des Planungs- und Umsetzungsprozesses, Zusammenarbeit von Akteurinnen und Akteuren

Preise

Der Bundespreis Stadtgrün ist mit einem Preisgeld von insgesamt bis zu 100.000 Euro (brutto) dotiert, vorbehaltlich der im Bundeshaushalt 2024 zur Verfügung stehenden Mittel. Die Preise werden anteilig vergeben. Die Jury entscheidet über die Verteilung der Preise und Anerkennungen. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.

Das Preisgeld ergeht an die federführende Kommune. Das Preisgeld soll von dem einreichenden Ressort für die weitere Förderung und Qualifizierung des Stadtgrüns eingesetzt werden.

Alle Projekte, die für den Bundespreis Stadtgrün nominiert bzw. ausgezeichnet wurden, dürfen mit dem Slogan „Nominiert für den Bundespreis Stadtgrün 2024“ bzw. „Anerkennung beim Bundespreis Stadtgrün 2024“ bzw. „Preisträger des Bundespreises Stadtgrün 2024“ werben und hierfür das Logo des Bundespreises verwenden.

Jury

Elisabeth Kaiser, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (Juryvorsitz)

Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (stellv. Juryvorsitz)

Lara Möller, Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.

Nadine Schartz, Deutscher Landkreistag

Inga Melchior, Deutscher Städtetag

Timo Herrmann, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten e.V.

Andrea Gebhard, Bundesarchitektenkammer e.V.

Celina Segsa, Vertreterin der Urbanen Liga des BMWSB

Prof. Dr. phil. Robin Kähler, Internationale Vereinigung für Sportstätten und Freizeiteinrichtungen (IAKS)

Prof. Dr. med. Claudia Hornberg, Universität Bielefeld

Dr. Carlo Becker, bgmr Landschaftsarchitekten

Prof. Dr.-Ing. Henrik Schultz, Hochschule Osnabrück

Gabriele Pütz, gruppe F Landschaftsarchitekten

Prof. Dr.-Ing. Lisa Babette Diedrich, Swedish University of Agricultural Sciences | SLU

Termine

Veröffentlichung der Auslobung
November 2023

Ende der Einreichungsfrist
19. Februar 2024, 18 Uhr

Jurysitzung
April 2024

Preisverleihung und Erfahrungsaustausch
18. September 2024 in Heidelberg

Auslober

Auslober des Bundespreises Stadtgrün ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) setzt den Wettbewerb um und begleitet ihn fachlich.

Wettbewerbsbüro

Die steg Hamburg mbH betreut das Wettbewerbsverfahren in Zusammenarbeit mit arge studio urbane landschaften-b konzeptionell und organisatorisch.

Ansprechpartnerinnen: Simona Weisleder, Linda Lichtenstein

steg Hamburg mbH
Schulterblatt 26 – 36
20357 Hamburg
Tel. 040 43 13 93 24
bundespreis-stadtgruen@steg-hamburg.de

Rückfragen

Die Teilnehmenden können ihre Fragen zum laufenden Wettbewerbsverfahren, zur Webseite und zur Einreichung ausschließlich über das Kontaktformular auf der Webseite www.bundespreis-stadtgruen.de an das Wettbewerbsbüro stellen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der Webseite unter FAQ und sind öffentlich einsehbar.